Mit dem neuen Jahressteuergesetz fördert der deutsche Staat den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen. Bisher wurden Privathaushalte wie Stromerzeuger behandelt – jetzt müssen Betreiber für Neuanlagen bis 30 kWp kein eigenes Gewerbe mehr anmelden. Zudem entfällt bei der Anschaffung von Photovoltaik-Modulen, Speichern und anderen Komponenten 19 Prozent Umsatzsteuer. Außerdem muss auch die Vergütung bei der Einspeisung von Strom nicht mehr versteuert werden. Stichtag ist der 1. Januar 2023, nach dem die Lieferung oder Montage der Anlage erfolgen muss.

Und was ist mit Bestandsanlagen? Die Einkommensbesteuerung von Altanlagen entfällt rückwirkend seit 1. Januar 2022. Sie jetzt zu überprüfen, sei ein guter Zeitpunkt, findet Werner Steinbrunner von Elektro Rösler: „Manche haben sehr gute Vergütungssätze für die Einspeisung. In solchen Fällen würde ich nichts ändern.“ In anderen Fällen könne es aber interessant sein, von der Volleinspeisung auf eine Teileinspeisung umzustellen und die erzeugte Energie selbst zu nutzen. „Man kann z. B. einen Speicher nachrüsten. Hier profitiert man auch vom Entfall der Umsatzsteuer, verdoppelt gleichzeitig aber den Eigenverbrauch. Das rechnet sich“, so Steinbrunner.

Die beste Nachricht ist aber, dass sich Elektro Rösler frühzeitig bei namhaften Herstellern mit PV-Modulen eingedeckt hat. „Die Lager sind voll. Wir sind lieferfähig“, sagt Rösler-Geschäftsführer Wolfgang Straubinger.

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